Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.02.2022
Entscheidungen im Verfahren
10.03.2021
Entscheidungen im Verfahren
24.01.2018
Termine
16.09.2015
Eröffnungen
10.08.2015
Abweisungen mangels Masse
06.08.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
14.05.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
28.04.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
25.04.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
25.04.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
25.04.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
25.04.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006